Gesamtösterreichische Organisationen
mit besonderer Aufgabenstellung im Sport
Fördersystem
Für die Förderung der gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport stehen gem. § 5 BSFG 2017 mindestens 7,11 Mio. € (6 Mio. € + 1,11 Mio. €) als fixe jährliche Förderung zur Verfügung. Diese Förderung kann sich abhängig von der Entwicklung der glückspielrechtlichen Bundesabgaben erhöhen und wird an insgesamt fünf Organisationen vergeben, die diese Mittel weiter in ihren Strukturen verteilen.
§ 5 Abs. 2 Z. 3 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) sieht für jede Organisation eine fixe Förderhöhe vor. Der Sportminister legt nach Anhörung eines mit 16 Mitgliedern besetzten Beirates (4 Sportministerium, 10 BSO, 2 Bundesländer) die strategischen Schwerpunkte für die jeweilige Förderperiode fest. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) erstellt auf Basis dieser Schwerpunktsetzung ein Förderprogramm für die Förderperiode. Dieses Förderprogramm bildet die Grundlage für die jeweilige Organisation, ein Konzept für den Einsatz der in der Höhe gesetzlich festgelegten Fördermittel zu erstellen und bei der BSG zur Genehmigung vorzulegen.
Die fünf gesamtösterreichischen Organisationen
mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind:
Förderhöhe | |
---|---|
Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) | 1.410.000 € |
Das Österreichische Olympische Comité (ÖOC)* | 2.595.000 € |
Das Österreichische Paralympische Committee (ÖPC)* | 480.000 € |
Der Österreichische Behindertensportverband (ÖBSV) | 1.275.000 € |
Special Olympics Österreich (SOÖ) | 240.000 € |
Darüber hinaus können das ÖOC, das ÖPC und SOÖ Mittel für Entsendungen zu Olympischen, Paralympischen und Special Olympics Veranstaltungen beantragen, die Summen werden jeweils vom Sportministerium festgelegt (für 2023: ÖOC 943.030 €, ÖPC 208.291 €, SOÖ 36.000 €). Der ÖBSV kann um zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen der athletenspezifischen Spitzensportförderung ansuchen (2023: 244.000 €). Auch diese Förderungen werden über die BSG abgewickelt.
Insgesamt standen 2023 den gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport 8.541.327 € aus den Mitteln der Bundes-Sportförderung zur Verfügung.