Skip to content

Gesamtösterreichische Organisationen
mit besonderer Aufgabenstellung im Sport

Fördersystem

Für die Förderung der gesamt­öster­reichi­schen Orga­nisa­tionen mit beson­derer Aufgaben­stel­lung im Sport stehen gem. § 5 BSFG 2017 min­des­tens 7,11 Mio. € (6 Mio. € + 1,11 Mio. €) als fixe jähr­liche Förde­rung zur Ver­fügung. Diese För­der­ung kann sich ab­häng­ig von der Ent­wick­lung der glück­spiel­recht­lichen Bundes­ab­ga­ben er­hö­hen und wird an ins­ge­samt fünf Orga­nisa­tionen vergeben, die diese Mittel weiter in ihren Struk­turen ver­teilen.

§ 5 Abs. 2 Z. 3 Bundes-Sport­för­de­rungs­ge­setz 2017 (BSFG 2017) sieht für jede Orga­nisa­tion eine fixe Förder­höhe vor. Der Sport­minister legt nach Anhörung eines mit 16 Mit­glie­dern besetzten Bei­rates (4 Sport­mini­sterium, 10 BSO, 2 Bundes­länder) die strate­gischen Schwer­punkte für die jewei­lige Förder­periode fest. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) erstellt auf Basis dieser Schwer­punkt­setzung ein Förder­pro­gramm für die Förder­periode. Dieses Förder­pro­gramm bildet die Grund­lage für die jeweilige Organisa­tion, ein Konzept für den Einsatz der in der Höhe gesetz­lich fest­gelegten Förder­mittel zu erstel­len und bei der BSG zur Geneh­mi­gung vorzulegen.

Die fünf gesamtösterreichischen Organisationen
mit besonderer Aufgabenstellung im Sport sind:

Förderhöhe
Die Öster­rei­chi­sche Bundes-Sport­orga­nisa­tion (BSO)
1.410.000 €
Das Öster­rei­chi­sche Olym­pische Comité (ÖOC)*
2.595.000 €
Das Öster­rei­chi­sche Paralym­pische Committee (ÖPC)*
480.000 €
Der Öster­rei­chi­sche Behin­der­ten­sport­verband (ÖBSV)
1.275.000 €
Special Olympics Öster­reich (SOÖ)
240.000 €
*) Die administrative Betreuung des ÖOC und des ÖPC erfolgt durch die Abt. Leistungs- und Spitzensport.

Darüber hinaus kön­nen das ÖOC, das ÖPC und SOÖ Mittel für Ent­sen­dungen zu Olym­pischen, Paralym­pischen und Special Olympics Veran­stal­tungen bean­tragen, die Summen werden jeweils vom Sport­mini­sterium fest­gelegt (für 2023: ÖOC 943.030 €, ÖPC 208.291 €, SOÖ 36.000 €). Der ÖBSV kann um zusätz­liche finan­zielle Unter­stützung im Rahmen der athleten­spezi­fi­schen Spitzen­sport­för­de­rung ansuchen (2023: 244.000 €). Auch diese För­de­run­gen werden über die BSG ab­ge­wickelt.

Insge­samt standen 2023 den gesamt­öster­rei­chi­schen Orga­nisa­tionen mit beson­derer Auf­gaben­stel­lung im Sport 8.541.327 € aus den Mitteln der Bundes-Sport­för­de­rung zur Ver­fügung.

Fördernehmer:innen

BSO

Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)

Österreichisches Olympisches Comité (ÖOC)

Österreichisches Paralympisches Committee

Österreichisches Paralympisches Committee (ÖPC)

ÖBSV

Österreichischer Behindertensportverband (ÖBSV)

Special Olympics Österreich (SOÖ)
Paralympics