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Breitensport

Fördersystem

Für die Förderung des Breiten­sports stehen gem. § 20 GSpG min­des­tens € 54 Mio. als fixe jähr­liche Förde­rung zur Ver­fügung. Diese För­der­ung kann sich ab­häng­ig von der Ent­wick­lung der glück­spiel­recht­lichen Bundes­ab­gaben er­hö­hen. Die Breiten­sport­för­de­rung wird an ins­gesamt fünf Organi­sa­tionen ver­geben, die diese För­derung weiter in ihren Struk­turen, die bis auf die lokale Vereins­ebene führen, ver­teilen.

§ 5 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Sport­förde­rungs­ge­setz 2017 (BSFG 2017) sieht für jeden Verband eine fixe Förder­höhe vor. Der Sport­minister legt nach Anhörung eines mit 16 Mit­glie­dern besetzten Beirates (4 Sport­ministe­rium, 10 BSO, 2 Bundes­länder) die strate­gischen Schwer­punkte für die jeweilige Förder­periode fest. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) erstellt auf Basis dieser Schwer­punkt­setzung ein Förder­pro­gramm für die Förder­periode. Dieses Förder­pro­gramm bildet die Grund­lage für den jeweiligen Verband, ein Konzept für den Einsatz der in der Höhe gesetz­lich fest­geleg­ten Förder­mittel zu erstel­len und bei der BSG zur Genehmigung vorzulegen.

Die fünf Förder­nehmer:innen im Breiten­sport sind:

Förderhöhe
Die Arbeits­­gemein­­schaft für Sport und Körper­­kultur (ASKÖ)
12.780.000 €
Der Allgemeine Sport­verband Öster­reichs (ASVÖ)
12.780.000 €
Die SPORTUNION Österreich (SPORTUNION)
12.780.000 €
Der Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ)
2.970.000 €
Der Öster­reichische Fußball-Bund (ÖFB)*
12.690.000 €

*) Der ÖFB ist zugleich Fach­verband. Die administrative Betreuung des ÖFB erfolgt durch die Abt. Leistungs- und Spitzen­sport.

Fördernehmer:innen

ASKÖ

Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur (ASKÖ)

ASVÖ

Allgemeiner Sportverband Österreichs (ASVÖ)

Sportunion

SPORTUNION Österreich (SPORTUNION)

VAVÖ

Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ)

Österreichischer Fußball-Bund (ÖFB)
Tag des Sports