Breitensport
Fördersystem
Für die Förderung des Breitensports stehen gem. § 20 GSpG mindestens € 54 Mio. als fixe jährliche Förderung zur Verfügung. Diese Förderung kann sich abhängig von der Entwicklung der glückspielrechtlichen Bundesabgaben erhöhen. Die Breitensportförderung wird an insgesamt fünf Organisationen vergeben, die diese Förderung weiter in ihren Strukturen, die bis auf die lokale Vereinsebene führen, verteilen.
§ 5 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) sieht für jeden Verband eine fixe Förderhöhe vor. Der Sportminister legt nach Anhörung eines mit 16 Mitgliedern besetzten Beirates (4 Sportministerium, 10 BSO, 2 Bundesländer) die strategischen Schwerpunkte für die jeweilige Förderperiode fest. Die Bundes-Sport GmbH (BSG) erstellt auf Basis dieser Schwerpunktsetzung ein Förderprogramm für die Förderperiode. Dieses Förderprogramm bildet die Grundlage für den jeweiligen Verband, ein Konzept für den Einsatz der in der Höhe gesetzlich festgelegten Fördermittel zu erstellen und bei der BSG zur Genehmigung vorzulegen.
Die fünf Fördernehmer:innen im Breitensport sind:
Förderhöhe | |
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Die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur (ASKÖ) | 12.780.000 € |
Der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ) | 12.780.000 € |
Die SPORTUNION Österreich (SPORTUNION) | 12.780.000 € |
Der Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) | 2.970.000 € |
Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB)* | 12.690.000 € |
*) Der ÖFB ist zugleich Fachverband. Die administrative Betreuung des ÖFB erfolgt durch die Abt. Leistungs- und Spitzensport.